Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die komplette Ware ist Eigentum von Partyverleih Lippe.
Mietdauer/Mietpreis
Der Mietpreis gilt ab Lager für jeweils 1 Mieteinheit (1 Mieteinheit = 3 Tage), auch wenn die gemieteten Gegenstände vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe um jede angefangene Mieteinheit.
Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzl. MwSt.
Preisänderungen sind vorbehalten.
Der Mindestbestellwert für Leihartikel beträgt 30,00€.
Liegt der Bestellwert darunter berechnen wir einen Mindermietzuschlag.
Geschirr, Gläser und Besteck werden nach Rückgabe grundsätzlich von Partyverleih Lippe gereinigt. Etwaige Speisereste sind vor der Rückgabe zu entsorgen. Die Reinigung von Geschirr, Besteck, Gläsern und Tischwäsche ist im Mietpreis enthalten.
Das Mobiliar und die Küchentechnik sind im gleichem Zustand, wie übernommen, wieder zurückzugeben. Die Reinigung kann von uns gegen gesonderte Berechnung übernommen werden.
Transport
Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Auf- und Abbauarbeiten sowie das Austeilen und Einsammeln des Leihgutes sind in den Transportkosten nicht enthalten. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Wurde Anlieferung und Abholung vereinbart, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass zu beiden Terminen eine empfangsberechtigte Person vor Ort ist um das Leihgut anzunehmen. Ist niemand zum vereinbarten Termin anwesend, trägt der Kunde die Mehrkosten für zusätzliche Anfahrten.
Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist bei Übernahme der Ware fällig, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Beschädigung, Fehl- oder Bruchmengen
Der Mieter trägt die Verantwortung für die gemieteten Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände sachgerecht und pfleglich zu behandeln und in einwandfreien, kompletten und sauberen Zustand zurückzubringen. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen und Defekte erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis dem Mieter berechnet.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden.